Wo soll sich die Stadt Wil entwickeln? Wo gibt es in Wil Areale an guter Lage, die sich für eine Bebauung mit hoher Dichte eignen?
Entwicklung planerischer Grundlagen
Mit dem Agglomerationsprogramm 4. Generation (Stand Juni 2021 – Ausführungszeitraum: 2024-2027) hat sich die Stadt Wil verpflichtet, für grössere Areale an guter Lage mit Potential für Wohn- und Mischnutzungen die notwendigen planerischen Grundlagen weiterzuentwickeln.
Für ausgewählte Areale sind auf der Grundlage eines städtebaulichen Konzepts und mit Berücksichtigung der Landschaft die Eckpunkte für die künftige Bebauung zu ermitteln. Dazu gehören die Fragen der baulichen Dichte, der öffentlichen Freiräume, arealspezifische Aspekte der Erschliessung und der Energieversorgung. Die Erkenntnisse aus den Planungen sind in einem eigentümerverbindlichen Sondernutzungsplan (SNP) festzulegen.
Im Agglomerationsprogramm sind 5 Areale mit Ausgangslage, Potential, Projektstand und Entwicklungsperspektive aufgeführt:
- Wil, Klinik-Areal Ost (Potential: 2.2 ha à ca. 200 Einwohnende+Beschäftigte/ha; Entwicklungsperspektive: Klärung Stossrichtung in Überarbeitung, Stadtentwicklungskonzept notwendig)
- Wil, Integra-Areal + Klaus-Areal (Potential: 3.7 ha à ca. 200 E+B/ha; Projektstand: SNP vorhanden, Unklarheit über künftige Bauzone; Entwicklungsperspektive: Klärung Stossrichtung in Überarbeitung, Stadtentwicklungskonzept notwendig (2021))
- Wil, Lenzenbühl (Potential: 4.6 ha à ca. 150 E+B/ha; Projektstand: Masterplanung vorhanden, Unklarheit über künftige Bauzone; Entwicklungsperspektive: Klärung Stossrichtung in Überarbeitung, Stadtentwicklungskonzept notwendig (2021))
- Wil, Kindlimann & Glärnischstrasse (Potential: 4 ha à ca. 150 E+B/ha; Projektstand: sistiert; Entwicklungsperspektive: Klärung Stossrichtung in Überarbeitung Stadtentwicklungskonzept notwendig (2021))
- Wil, Zeughaus (Potential: 2.1 ha à ca. 150 E+B/ha; Projektstand: offen; Entwicklungsperspektive: Qualitatives Verfahren für 2023 geplant. Der weitere Zeitplan ist im Rahmen dessen festzulegen.
Die planerischen Grundlagen sollen aufzeigen, mit welchen Mindestdichten an Raumnutzenden die Areale überbaut werden können und welche Maximalwerte nicht überschritten werden sollten. Weiter soll eine Abschätzung zu den Auswirkungen der Bebauungen auf das regionale Verkehrssystem erfolgen. Um den Herausforderungen hinsichtlich Abstimmung Siedlung und Verkehr wirksam begegnen zu können, soll der entstehende Mehrverkehr grossmehrheitlich mit dem ÖV und LV abgedeckt werden.
Kosten der Grundlagenbeschaffung
Für die Grundlagenbeschaffung für jedes der aufgeführten Areale bzw. Entwicklungsschwerpunkte ist mit einem Aufwand um die Fr. 250’000 zu rechnen. Ein Aufwand, der in erster Linie von der Stadt zu leisten ist. Natürlich sind die künftigen Nutznieser der Planungen in angemessener Weise an den Initialisierungskosten zu beteiligen, beispielsweise über eine Mehrwertabgabe. Die Planungen für die einzelnen Areale sind zudem parallel (als gleichzeitig) durchzuführen. Zu gross sind die Risiken bei einem seriellen Vorgehen (also eins nach dem anderen). Gerade dann, wenn von Seiten Stadt nicht von Beginn an klar ist, welches Ziel und unter welchen Rahmenbedingungen man die Bebauung eines Areals entwickeln will.
Planung der Siedlungsentwicklung 2016
Schon mit dem Agglomerationsprogramm 3. Generation (Stand: 2016 – Ausführung: 2020-2025) sollte die Siedlungsentwicklung vorangetrieben werden:
In der Agglomeration bestehen Areale, die sich aufgrund ihrer Lage (mind. ÖV-Güteklasse C, mind. 2 ha Arealfläche) für eine dichte Bebauung zu Wohn- oder Mischnutzungszwecken eignen. Diese sind planerisch aufzubereiten. Über die Zonierung hinaus ist ein grundeigentümerverbindliches städtebauliches Gesamtkonzept (z.B. Sondernutzungsplan) festzusetzen, das eine dichte Bebauung und Freiraum optimal aufeinander abstimmt, Anforderungen hinsichtlich Energiebezug definiert und ein attraktives Langsamverkehrsnetz vorsieht.
Für die einzelnen ESP sind folgende Mindestdichten bzw. Entwicklungspotenziale planerisch sicherzustellen (die Werte sind approximativ und können im konkreten Fall angepasst werden, z.B. wenn sich die Arealfläche ändert):Stadt Wil:
- Klinik-Areal (ca. 2.2 ha): mind. 440 E+B (ca. 200 E+B/ha)
- Lenzenbüel (ca. 4.6 ha): mind. 690 E+B (ca. 150 E+B/ha)
- Integra-Areal & Klaus-Areal (ca.3.7 ha): mind. 740 E+B (ca. 200 E+B/ha)
- Kindlimann & Glärnischstrasse (ca. 4.0 ha): mind. 600 E+B (ca. 150 E+B/ha)
- Zeughaus (ca. 2.1 ha): mind. 315 E+B (ca. 150 E+B/ha)
- Klosterwiese (südlich, ca. 3.2 ha): mind. 480 E+B (ca. 150 E+B/ha)
- Sonnenhalden / Breitenloo (ca. 3.5 ha): mind. 520 E+B (ca. 150 E+B/ha)