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Güllen im Winter: strafbar und dumm

Wenn die Selbstverantwortung versagt

6. März 2025
in Gesellschaft, Klima, Region Wil
Lesedauer: 5 Min. gelesen
0
Güllen im Winter: strafbar und dumm

Wer in den letzten Tagen und Wochen in der Umgebung von Wil einen längeren Spaziergang gemacht hat, der hat es sicherlich auch festgestellt. Es wird schon wieder fleissig Gülle ausgebracht und es stinkt. Dabei steckt die Natur noch in der winterlichen Vegetationsruhe. Dass die Gülle neuerdings in braunen Streifen ausgebracht wird, hilft der Umwelt nicht, denn auch so verbreitet sich der Stickstoff aus der Gülle in Luft, Gewässern und Grundwasser. Im Trungerbach fliesst Gülleschaum. Ein klares Zeichen, dass unsachgemäss Dünger ausgebracht wird.

Bauern und Landwirte, die ausserhalb der Vegetationsperiode Gülle ausbringen handeln fahrlässig und dumm. Sie vergeuden wertvollen Hofdünger und gefährden die Umwelt. Und sie stellen all ihre Berufskollegen:innen in ein schlechtes Licht, die die Landwirtschaft verantwortungsvoll betreiben.

Pflanzen nehmen im Winter kaum Nährstoffe auf

Von Gesetzes wegen dürfen stickstoffhaltige Dünger nicht ausgebracht werden, wenn die Pflanzen den Stickstoff nicht aufnehmen können. In der Region Wil kann diese Zeitperiode im Winterhalbjahr je nach Höhenlage und Exposition mehrere Monate dauern. In dieser Zeit entwickeln die Pflanzen in der Regel keinen nennenswerten Nährstoffbedarf.

Vegetationsruhe im Winterhalbjahr

Die Vegetationsruhe umfasst denjenigen Zeitraum des Jahres, in dem die Pflanzen fotosynthetisch nicht aktiv sind, d.h. nicht wachsen, nicht blühen und nicht fruchten. Als Beginn der Vegetationsruhe gilt, wenn der fünfte aufeinanderfolgende Tag eine Tagesmitteltemperatur von unter 5°C aufweist. Die Vegetationsruhe endet, wenn der siebte nacheinanderfolgende Tag eine Tagesmitteltemperatur von mindestens 5°C aufweist. Für die Berechnung des Tagesmittels werden die über 24 Stunden gemessenen Temperaturwerte gemittelt. Die oben genannte Definition der Vegetationsruhe wurde vom Bundesgericht bestätigt. 

DatumTagestemperatur Durchschnitt +2m (oC)Tagefolge über 5 oCGüllen erlaubt
27. Februar 20252.00nein
28. Februar 20252.90nein
1. März 20252.40nein
2. März 20252.60nein
3. März 20252.60nein
4. März 20254.30nein
5. März 20256.11nein
Tagesdurchschnittstemperaturen in Wil SG 2 Meter über dem Boden in oC (Quelle: www.agrometeo.ch)

Gute landwirtschaftliche Praxis: umweltschonend und gesetzeskonform

Hof- und Recyclingdünger dürfen nur zu Zeiten ausgebracht werden, wenn die Pflanzen Stickstoff aufnehmen können. Daher ist während der Vegetationsruhe das Ausbringen von Hof- und Recyclingdünger grundsätzlich nicht zulässig.

Das Ausbringen von Hof- und Recyclingdüngern hat zum Ziel, die Nährstoffe den Pflanzen zu einem optimalen Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig sind Umweltbelastungen, Bodenverdichtung und Fahrschäden an Kulturen zu vermeiden.

Wann ist das Ausbringen von flüssigem Hofdünger untersagt?

  • Wenn Pflanzen keinen Nährstoffbedarf haben
  • Bei gesättigtem Boden (Der Boden ist nass und nicht mehr aufnahmefähig)
  • Bei gefrorenem Boden (Schraubenzieher lässt sich nicht mehr in den Boden stecken)
  • Bei schneebedecktem Boden (Schnee bleibt länger als ein Tag liegen)
  • Bei ausgetrocknetem Boden
  • Wenn starke Niederschläge erwartet werden

Aktuell (6. März 2025) herrscht noch Vegetationsruhe

Das 24-h-Tagesmittel der Lufttemperatur der letzten sieben Tage liegt aktuell immer noch unter 5 °C. Bauern und Landwirte, die in diesem Jahr (2025) schon gegüllt haben, haben der Natur geschadet, die Umwelt verschmutzt, verantwortungslos gehandelt und auch Geld zum Fenster hinaus geworfen.

Für all jene, die die Natur und das Wetter nicht beobachten können, und auch diejenigen, die nicht wissen, was unter guter landwirtschaftlicher Praxis zu verstehen ist, veröffentlicht das Amt für Umwelt regelmässig aktuelle Daten zum Vegetationsstand im Winter. Aus den Tabellen kann einfach herausgelesen werden, ab wann Güllen auf den Wiesen, Weiden und Feldern der Region Wil wieder sinnvoll und ohne Gesetzesverstösse möglich ist.

Aktuell Wetterdaten liefert Agrometeo.ch

Ursachen

Was sind mögliche Gründe, die Bauern und Landwirte zum Güllen im Winter verleiten:

  • Langeweile und Ungeduld: Im Winter sind die Arbeitstage auf den landwirtschaftlichen Betrieben kürzer. Wenn die Sonne ihre ersten wärmeren Sonnenstrahlen in die Region schickt, ist es zudem verlockend, mit dem Traktor einige Fässer Gülle auszufahren.
  • Volle Güllegrube: Der Gülleanfall während der Vegetationsruhe kann berechnet werden. Er ist im Wesentlichen abhängig von Tierbestand, Aufstallungssystem und Fütterung. Entsprechend kann auf einem Betrieb genug Güllelagerraum (Güllegruben) bereitgestellt werden, damit auch bei einem längeren Winter keine Notausbringungen nötig sind. Im Notfall kann Gülle auch in Güllegruben von Berufskollegen oder in Gruben bei stillgelegten Betrieben zwischengelagert werden.
  • Weitere Ursachen: Fehlendes Fachwissen; Zu grosser Tierbestand; Futtermittelzukäufe; Hofdüngermanagement, usw.

Verantwortung der Stadt Wil

Es ist Aufgabe der Gemeinden zu überwachen, ob die Vorschriften über die Verwendung von Düngern eingehalten werden.

Verstösse können zur Strafe angezeigt werden

Vorlage für Strafanzeige (Amt für Umwelt, Kanton St. Gallen)

Quelle: AfU, Kanton SG
Schlagwörter: DüngenGülleMistUmweltWasser
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