Die Produktionsanlage der BIMA Energie AG in Münchwilen läuft nicht rund
In den sozialen Medien wurden in den vergangen Monaten wieder vermehrt Beiträge veröffentlicht, in denen über üblen Gestank in und um Münchwilen TG berichtet wird. Die Quelle dieser Emissionen ist die BIMA Energie AG (dem früheren Produktionsort der Biorender AG und der Hunziker Food Recycling AG) , die an der Gemeindegrenze von Münchwilen und Wil Biogas produziert.
Die frühere Betriebsbewilligung war bis 30. April 2023 befristet. Anfang 2020 hat das Amt für Umwelt (AfU) des Kantons Thurgau die Bewilligung routinemässig um drei Jahre verlängert. Aktuell dürfte sich die BIMA wieder um eine Verlängerung der Bewilligung bemühen. Die in der Umgebung der Produktionsanlage gehäuft festgestellten Geruchsemissionen (volkstümlich: Gestank) müssten das Bewilligungsverfahren bei AfU belasten.
Je nach Windrichtung sind die Bewohner:innen im Umkreis der Produktionsanlage unterschiedlich von den üblen Gerüchen betroffen. Insbesondere bei Westwindlagen beklagen sich auch Bewohner:innen von Trungen und Bronschhofen über den Gestank aus Münchwilen. Sie beschreiben ihre Wahrnehmungen unterschiedlich. Es rieche nach Suppe, Bouillon, Bio-Hausabfall oder gar nach faulem Fleisch. Aber der Gestank zwingt einem dazu, sich in der Häusern aufzuhalten und alle Fenster geschlossen zu halten. Bei schönen Wetter wird das als absolut unzumutbar beurteilt.
Gestank / Geruchsbelästigungen können dem Kanton Thurgau gemeldet werden
Vom Gestank Betroffene können das AfU bei der Situationsanalyse unterstützen. Das AfU hat dazu aufgerufen, verdächtigen Gestank zu melden und hat dafür ein eigende Internetseite eingerichtet.
Auf der Meldeplattform des AfU kann die Bevölkerung anonym am Protokoll Geruchswahrnehmungen mitwirken: zur Umfrage (Protokoll Geruchswahrnehmung).
Reicht das Lagervolumen für die Gärflüssigkeit?
Vor wenigen Jahren hat die BIMA beim AfU um eine Verkleinerung der Vorgaben zum Lagervolumen nachgesucht, was bei der Bewilligungsbehörde jedoch abgelegt wurde. Bei der Produktion von Biogas entstehende Gärflüssigkeit, die offenbar als Dünger auf den Feldern ausgetragen werden. Jedoch kann dieser Flüssigdünger nicht das ganze Jahr über auf den Wiesen und Feldern ausgebracht werden. Gleich wie beim „normalen“ Hofdünger sollte der Flüssigdünger nur während der Vegetationszeit, also wenn die Pflanzen wachsen, ausgebracht werden. Von November bis März gilt demnach ein faktisches Gülle Verbot. Um bei vernässten Böden widerspricht das Befahren der Wiesen und Felder der guten landwirtschaftlichen Praxis.