Der geplante Rad- und Fussweg soll Bronschhofen mit Bettwiesen verbinden. Der Bedarf nach einer attraktiven, direkten und sicheren Veloverbindung zwischen den Dorfkernen von Bronschhofen und Bettwiesen, sowohl für den Alltags- wie auch für den Freizeitverkehr, ist ausgewiesen. Das vorliegende Projekt ist jedoch als ungenügend und unattraktiv zu beurteilen. Die Anforderungen an solche Hauptverbindungen, wie sie im Veloweggesetz vorgegeben werden, sind bei weitem nicht erfüllt. Eine alternative Linienführung muss deshalb geplant werden, insbesondere für den Alltagsveloverkehr, beispielsweise als separater Radweg entlang der Hauptstrasse zwischen Bettwiesen und Bronschhofen.
Vorschlag für eine alternative Linienführung der Route Alltag und der Route Freizeit:
Seit dem 1. Januar 2023 ist das Veloweggesetz (SR 705) in Kraft. Das Gesetz fordert insbesondere durchgehende Verbindungen, direkte Streckenführungen und sichere Velowege, die wo möglich und angebracht, getrennt vom motorisierten Verkehr und vom Fussverkehr geführt werden. Das vorliegende Rad- und Fusswegprojekt erfüllt die Anforderungen an eine attraktive Alltagsroute nicht.
Velopendler würden auch künftig die Hauptstrasse als direkteste Verbindung benutzen, auch weil der Rad- und Fussweg ab dem Ortszentrum Bronschhofen umständlich angesteuert werden muss, die Strecke mehrere Steigungen bis 7% aufweist, die engen, unübersichtlichen Kurven bei der geplanten Bahnunterführung gefährlich sind und keinen regelmässigen Fahrfluss erlauben und der Radweg nicht direkt ins Ortszentrum von Bettwiesen führt.
Der Nachweis, dass das Rad- und Fusswegprojekt im Bereich der geplanten Bahnunterführung auch mit Velos mit Anhängern oder mit Cargobikes sicher befahrbaren werden kann, liegt nicht vor.
Das Rad- und Fusswegprojekt taugt allenfalls als Freizeitroute. Allerdings könnte eine solche Freizeitroute viel kostengünstiger auf dem bestehenden Wegnetz signalisiert werden (siehe untenstehende Planskizze). Unser Alternativvorschlag für die Freizeitroute könnte zudem direkt an die Schweiz-Mobil-Route 33 angebunden werden.
Mit dem vorliegenden Projekt würde ein seit über 30 Jahren geschütztes Naturschutzgebiet (NTA 101 – Artenreicher Halbtrockenrasen) zerstört. Weil das Projekt die Anforderungen für eine attraktive Alltagsroute bei weitem nicht erfüllt, kann die Zerstörung dieses Naturschutzgebietes in der Interessen-abwägung nicht gerechtfertigt werden.
Das Rad- und Fusswegprojekt ist nicht mit den laufenden Projekten im Umfeld koordiniert. Sollte die Netzergänzung Nord dereinst realisiert werden, wird die Erreichbarkeit des geplanten Radwegs zusätzlich und erheblich erschwert. Im Projekt wird nicht aufgezeigt, wie und wo die Netzergänzung Nord für die Velofahrenden sicher gequert werden kann.
Die Befürchtung, dass bei einer weiteren Verzögerung die Bundesbeiträge aus dem Agglomerationsprogramm verloren gehen könnten, ist unbegründet. Die Regio Wil könnte vom aktuellen Projekt Abstand nehmen und ein Alternativprojekt mit dem nächsten Agglomerationsprogramm einreichen. Der Bund würde für ein qualitativ verbessertes Projekt zweifellos wieder eine Beitragszusage erteilen